- Eine ausgespielte Karte darf nicht zurückgenommen werden.
Von dieser Skatregel gibt es Ausnahmen:
Wenn ein Spieler, der nicht an der Reihe war, ausspielt, so muß er seine Karte zurücknehmen. Ist aber der Fehler erst bemerkt worden, als der Stich
schon hereingenommen war, so darf er nicht mehr berichtigt werden.
Wenn versehentlich nicht bedient wurde, so muß der Fehler berichtigt werden, sofern nicht schon zu einem neuen Stich ausgespielt wurde. Wurde
der Fehler von dem zu zweit Ausspielenden begangen und berichtigt, eo darf der dritte Spieler ebenfalls sein Blatt umtauschen.
Wird der Fehler des unrichtigen Bedienens erst bemerkt, nachdem schon zum neuen Stich ausgespielt wurde, so gilt das Spiel für die Gegenpartei als
gewonnen, es sei denn, daß das Spiel schon entschieden war, als falsch bedient wurde. Dann kann ein bereits gewonnenes Spiel nicht durch einen
gemachten Fehler als verloren gelten.
- Wurde von einem Gegenspieler falsch ausgespielt oder bedient, oder wurde sonstwie eine Karte sichtbar, so darf die gezeigte Farbe vom anderen
Gegenspieler beim nächsten Ausspielen nur dann gezogen werden, wenn der Alleinspieler damit einverstanden ist.
- Zeigt es sich, daß ein Spieler im Verlauf oder am Schlusse eines Spiels zu wenig oder zu viel Karten hat, obgleich die Verteilung richtig erfolgt war, so
gilt das Spiel für die Gegenpartei als einfach gewonnen. Ist aber nachzuweisen, daß bei richtigem Spielverlauf das Spiel mit Schneider oder Schwarz
gewonnen oder verloren worden wäre, so wird die betreffende höhere Gewinnstufe berechnet. Hat der Alleinspieler keine oder nur eine Karte oder mehr
als 2 Karten in den Skat gelegt, so gilt sein Spiel, sobald ausgespielt worden ist, als einfach verloren. Ist aber nachzuweisen, daß sein Spiel mit
Schneider oder Schwarz verloren werden mußte, so ist die höhere Verluststufe zu berechnen.
- Wird der Skat von einem der Spieler unberufenerweise angesehen oder aufgedeckt, so gilt für seine Partei das Spiel als einfach verloren. Doch
kann der Alleinspieler verlangen, daß weitergespielt wird, etwa um eine höhere Gewinnstufe zu erreichen. Dann allerdings gilt der Fehler als
überhaupt nicht begangen.
- Wird beim Verteilen der Karten durch Schuld des Gebers eine Karte sichtbar, so muß noch einmal gegeben werden, ebenso wenn vergeben wurde oder wenn
ein Spieler die Karten verteilte, der nicht an der Reihe war. In letzterem Falle kann jedoch der Fehler nur vor Beginn des Beizens berichtigt werden.
- Der Spieler kann sein Spiel von vornherein verloren geben. Alsdann wird es als einfach verloren, aber natürlich dem Reizwert entsprechend berechnet.
Gibt er es erst im Verlaufe des Spieles auf, ehe er 31 Augen im den Stichen hat, so geht das Spiel mit Schneider verloren.
"Dem Reizwert entsprechend" heißt, daß sein Spiel natürlich nicht unter der gereizten Zahl und anderseits unter Berücksichtigung der angesagten Farbe und
der Spitzen berechnet wird. Hat er z. B. mit oder ohne 2 Spitzen bis 24 gereizt, so kann er sein Spiel nicht mit 24 verloren geben, denn das
billigste Spiel mit oder ohne 2 * Spitzen kostet ja 27.
- Bei offenen Spielen, auch bei offenem Null, werden die Karten gleich aufgelegt, nicht erst, wie es zuweilen gehandhabt wird, nach dem ersten Stich.
- Legt der Spieler im Verlauf des Spiels seine Karten auf, um das Spiel abzukürzen, so steht dem nichts im Wege. Erklärt er jedoch dabei, alle Stiche machen
zu wollen, etwa mit den Worten "Rest für mich" oder ähnlich, so gehören, wenn das nicht zutrifft, alle Stiche den Gegnern.
- Hat ein Spieler die Karten eines Stiches nicht genau gesehen, so muß er das gleich sagen. Nach dem Ausspielen zu einem neuen Stich braucht der alte
Stich nicht mehr gezeigt zu werden.
- Abgegebene Erklärungen beim Reizen und Passen können nicht widerrufen werden. Jedoch kann ein angesagtes Spiel noch vor dem Ausspielen in ein höheres
umgetauft werden. (Nach erfolgtem "Kontra" darf jedoch am Spiel nichts mehr geändert werden.)
- Verboten ist jegliches Verraten der eigenen und fremden Karten beim Geben, beim Spiel selbst, durch Worte oder Mienen, durch vorzeitiges Beigeben der
Karte sowie durch das häßliche vorzeitige Ziehen einer Karte, um dem Vordermann zu zeigen, daß man die ausgespielte Karte übernehmen kann. Auch das
Nachzählen der bereits hereingenommenen Stiche und Augen ist nicht gestattet.